RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von GF Media für Leistungen im Bereich Werbung, Design, Web und verwandte Dienstleistungen. Stand: Mai 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen GF Media, Inhaber Dominik Friedenburg, Karl-Mayr-Straße 17/9, 6465 Nassereith, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG).
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung (E-Mail genügt). Leistungen können insbesondere Konzeption, Gestaltung, Text, Webentwicklung, Druckvorbereitung, Social-Media-Betreuung und Beratung umfassen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Mehraufwand, zusätzliche Korrekturschleifen, Stock-Material, Lizenzen Dritter, Domains, Werbebudgets) werden nach Aufwand oder gemäß Angebot gesondert verrechnet.
Fortlaufende Leistungspakete (z. B. Hosting & Care, Social-Media-Betreuung) können mit Mindestlaufzeit und monatlicher Vergütung angeboten werden — Details siehe Abschnitt 6.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers, durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers oder durch beidseitige Unterzeichnung zustande.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können zu Mehrkosten führen.
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an überlassenem Material verfügt und dass dessen Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sobald der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten vorbehalten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilrechnungen zu verlangen, insbesondere bei längeren Projekten oder bei Kosten für Drittleistungen und Lizenzen.
Bei Leistungspaketen mit Mindestlaufzeit gelten die monatlichen Entgelte gemäß Angebot; sie sind auch dann fällig, wenn der Auftraggeber vereinbarte Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Leistungskontingente nicht ausschöpft.
6. Leistungspakete mit Mindestlaufzeit
Sofern ein Leistungspaket mit Bindung vereinbart wird, gelten ergänzend zu diesen AGB die im Angebot festgehaltenen Konditionen. Maßgeblich sind insbesondere:
- Bezeichnung und Leistungsumfang des Pakets
- monatliches Entgelt und Abrechnungsrhythmus
- Mindestvertragslaufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate)
- Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. bei Verlängerung
- enthaltene Kontingente (z. B. Änderungsstunden, Beiträge pro Monat)
Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem im Angebot definierten Vertragsbeginn (in der Regel Kalendermonat der Erstleistung oder ein fixes Startdatum).
Bindung: Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ausgeschlossen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Verlängerung: Läuft die Mindestlaufzeit ab und wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit zu den dann geltenden Konditionen. Die Kündigung ist — sofern im Angebot nicht anders geregelt — mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Kontingente: In Paketen enthaltene Leistungsmengen (z. B. Stunden, Beiträge, Korrekturrunden) sind grundsätzlich im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu verbrauchen und verfallen am Periodenende, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Leistungsänderungen: Upgrades, Downgrades oder Paketwechsel bedürfen der schriftlichen Vereinbarung; eine Anpassung der Mindestlaufzeit kann dabei gesondert vereinbart werden.
7. Fristen und Lieferung
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und vergleichbare Ereignisse berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
Die Bereitstellung digitaler Leistungen erfolgt in der Regel durch Übergabe per Download, E-Mail, Zugang zu Systemen oder Freischaltung auf Servern — je nach Projekt.
8. Abnahme und Gewährleistung
Der Auftraggeber prüft Leistungen unverzüglich nach Übergabe und teilt erkennbare Mängel binnen angemessener Frist mit. Bei unterbliebener Rüge innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe digitaler Leistungen können unwesentliche Mängel, die bei üblicher Prüfung erkennbar waren, als genehmigt gelten, sofern dem keine zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften entgegenstehen.
Für Mängel leistet der Auftragnehmer nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich zulässig.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Entwürfe, Konzepte und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte für den vertraglich definierten Zweck, Ort und Zeitraum.
Nicht eingeräumte Rechte, insbesondere Weitergabe, Bearbeitung außerhalb des Vereinbarten und mehrfache Verwertung, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
Der Auftragnehmer darf erbrachte Leistungen als Referenz nennen und darstellen (z. B. Portfolio, Website), sofern der Auftraggeber dem nicht aus triftigen Gründen widerspricht.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverluste — soweit gesetzlich zulässig — ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers sowie etwaigen gesonderten Vereinbarungen zum Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet.
13. Beendigung und Stornierung
Einzelprojekte: Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung und Abrechnung der vereinbarten Leistungen. Bricht der Auftraggeber ein laufendes Projekt vorzeitig ab, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich angefallene Kosten (einschließlich bereits beauftragter Drittleistungen) zu vergüten.
Leistungspakete mit Bindung: Für Pakete mit Mindestlaufzeit gelten die Regeln in Abschnitt 6. Eine ordentliche Beendigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Beendet der Auftraggeber ein Paket vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund, sind die vereinbarten monatlichen Entgelte für die restliche Mindestlaufzeit zur Gänze fällig, sofern gesetzlich zulässig; bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt. Im Angebot kann eine abweichende Regelung (z. B. pauschale Vorzeitbeendigungsgebühr) vereinbart werden.
Außerordentliche Auflösung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auflösen, insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung oder Zahlungsverzug trotz angemessener Nachfrist.
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Unternehmer als Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Österreich. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Weitere Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.
